Verstecktes Gluten: Diese Zutaten enthalten Gluten
Kurz gesagt: Gluten steckt in Weizen und seinen Verwandten wie Dinkel und Grünkern, in Gerste, Roggen sowie in Malz, Bulgur und Seitan. Nach der LMIV muss das Getreide in der Zutatenliste hervorgehoben werden. „Glutenfrei“ bedeutet höchstens 20 mg Gluten pro Kilogramm, „sehr geringer Glutengehalt“ höchstens 100 mg/kg.
Bei Zöliakie reicht schon wenig Gluten, um den Darm zu schädigen, auch wenn man nichts spürt. Deshalb ist es wichtig, Gluten auf dem Etikett sicher zu erkennen. In der EU macht die LMIV das einfacher als früher, aber ein paar Begriffe sorgen weiterhin für Verwirrung.
Was die LMIV vorschreibt
Glutenhaltiges Getreide steht an erster Stelle der 14 Hauptallergene. Es muss in der Zutatenliste hervorgehoben werden, und zwar mit der konkreten Getreideart: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel oder Khorasan-Weizen. Aus „Stärke" wird also „Weizenstärke", aus „Malzextrakt" wird „Gerstenmalzextrakt".
Das heißt: Bei Produkten, die in der EU nach LMIV gekennzeichnet sind, ist Gluten in aller Regel klar erkennbar. Die „versteckten" Begriffe sind vor allem dann ein Problem, wenn Sie Importware, lose Ware, Rezepte oder Speisekarten lesen.
Zutaten, die Gluten enthalten
| Begriff | Was dahintersteckt |
|---|---|
| Dinkel, Grünkern | Weizenart bzw. unreif geernteter Dinkel |
| Emmer, Einkorn, Khorasan (Kamut) | Alte Weizenarten |
| Triticale | Kreuzung aus Weizen und Roggen |
| Grieß, Couscous, Bulgur, Freekeh | Weizenprodukte |
| Seitan | Fast reines Weizengluten |
| Paniermehl, Semmelbrösel | Meist aus Weizenbrot |
| Malz, Malzextrakt, Malzessig | Meist Gerste |
| Bier | Gerste oder Weizen, außer als glutenfrei gekennzeichnet |
| Weizeneiweiß, Weizenkleber | Gluten |
| Hafer, Haferflocken | Häufig mit Weizen verunreinigt |
Begriffe, die oft verunsichern
- Glukosesirup, Dextrose, Maltodextrin aus Weizen: Von der Kennzeichnung ausgenommen (Anhang II LMIV), da das Gluten weitgehend entfernt wird. Erzeugnisse, die als „glutenfrei" gekennzeichnet sind, dürfen solche Zutaten enthalten.
- Destillate aus Getreide wie Wodka oder Korn: ebenfalls ausgenommen.
- Modifizierte Stärke: Stammt sie aus Weizen, muss das angegeben werden. Steht nur „modifizierte Stärke" da, ist sie in einem LMIV-Etikett nicht aus glutenhaltigem Getreide.
- Buchweizen, Hirse, Amarant, Quinoa, Reis, Mais: von Natur aus glutenfrei, können aber bei der Verarbeitung mit Weizen in Kontakt kommen.
„Glutenfrei" und „sehr geringer Glutengehalt"
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014 regelt zwei Angaben:
- „glutenfrei": höchstens 20 mg Gluten pro kg im verkaufsfertigen Lebensmittel
- „sehr geringer Glutengehalt": höchstens 100 mg/kg, nur für Produkte mit speziell verarbeiteten Getreidezutaten
Hafer darf als glutenfrei gekennzeichnet werden, wenn er speziell hergestellt wurde, um Verunreinigungen zu vermeiden, und den Grenzwert von 20 mg/kg einhält.
Zusätzlich gibt es das Symbol der durchgestrichenen Ähre, das in Europa unter Lizenz der Zöliakie-Gesellschaften vergeben wird (in Deutschland über die DZG). Es ist freiwillig, die Produkte werden aber regelmäßig kontrolliert. Auch ohne Symbol darf ein Produkt „glutenfrei" heißen, wenn es den Grenzwert einhält.
Spuren und Kreuzkontakt
Ein Produkt ohne Gluten in der Zutatenliste ist nicht automatisch glutenfrei. Typisch sind Hinweise wie „Kann Spuren von Gluten enthalten" bei Schokolade, Chips oder Gewürzmischungen. Da der Hinweis freiwillig ist, sagt er nichts über die Menge aus. Viele Menschen mit Zöliakie greifen deshalb zu Produkten, die ausdrücklich als „glutenfrei" gekennzeichnet sind. Welche Strategie für Sie richtig ist, besprechen Sie am besten mit Ihrer Gastroenterologin oder Ernährungsfachkraft und Ihrer Zöliakie-Gesellschaft.
Österreich und Schweiz
In Österreich gilt EU-Recht direkt. In der Schweiz gelten die gleichen Grenzwerte von 20 und 100 mg/kg, und auch dort vergibt die IG Zöliakie das Symbol der durchgestrichenen Ähre.
Häufige Fallen im Supermarkt
Auch bei korrekter Kennzeichnung gibt es Produkte, bei denen Menschen mit Zöliakie besonders genau lesen sollten:
- Wurst und Fleischwaren: Paniermehl, Weizenstärke oder Weizenfasern als Bindemittel
- Gewürzmischungen und Instantsuppen: Weizenmehl als Trägerstoff
- Süßigkeiten: Lakritz enthält häufig Weizenmehl, manche Schokoriegel Waffeln oder Malz
- Cornflakes und Frühstückscerealien: Mais ist glutenfrei, aber Gerstenmalzextrakt ist oft enthalten
- Pommes und Kroketten: manchmal mit Weizenmehl überzogen
- Fertigsoßen und Dressings: Mehl als Bindemittel, Malzessig, Sojasoße mit Weizen
So hilft IngrediLens
Wenn Sie in IngrediLens den Filter „Gluten" aktivieren, sucht die App in der Zutatenliste nicht nur nach „Gluten", sondern auch nach Weizen, Dinkel, Grünkern, Gerste, Roggen, Malz, Seitan und weiteren Begriffen, und markiert Spurenhinweise gesondert. Sie scannen mit der Kamera, laden ein Foto, tippen die Zutaten ab oder nutzen den Barcode, in sechs Sprachen, was auch im Urlaub hilft. Die Daten bleiben auf dem Gerät. IngrediLens ist kein Medizinprodukt und ersetzt nicht den Blick auf die Packung.
Zutatenliste auf Allergene prüfen
Füge eine Zutatenliste ein und sieh, welche deiner Allergene und Spurenhinweise darin vorkommen.
Kostenloses Tool öffnenEtiketten mit IngrediLens prüfen
Halte die iPhone-Kamera auf die Zutatenliste und IngrediLens markiert deine gewählten Allergene und „Kann … enthalten“-Hinweise. Kostenlos starten, kein Konto, deine Daten bleiben auf dem Gerät.
Im App Store ladenHäufige Fragen
Was bedeutet „glutenfrei“ auf der Verpackung?
Das Lebensmittel enthält höchstens 20 mg Gluten pro Kilogramm. „Sehr geringer Glutengehalt“ bedeutet höchstens 100 mg/kg.
Ist Dinkel glutenfrei?
Nein. Dinkel ist eine Weizenart und enthält Gluten. Das gilt auch für Grünkern, Emmer, Einkorn und Khorasan-Weizen (Kamut).
Enthält Glukosesirup aus Weizen Gluten?
Glukosesirupe auf Weizenbasis sind von der Allergenkennzeichnung ausgenommen, weil das Gluten bei der Herstellung weitgehend entfernt wird.
Ist Hafer bei Zöliakie erlaubt?
Nur speziell hergestellter, als glutenfrei gekennzeichneter Hafer. Ob er für Sie geeignet ist, klären Sie mit Ihrer Ärztin oder Ernährungsfachkraft.